Ab dem 1.7.2024 entfällt aufgrund einer bundesweiten Gesetzesänderung die bisherige Bereitstellung des Fernsehempfangs und damit verbunden, die Umlagefähigkeit über die Betriebskosten durch Ihren Vermieter.
Die neue Gesetzeslage erfordert, dass künftig jeder Mieter, der weiterhin das gewohnte Fernsehprogramm ab dem 01.07.24 empfangen möchte, hierzu einen Einzelnutzervertrag direkt mit dem Kabelfernsehanbieter abschließen muss. Die Gebühren werden in Folge ab dem 01.07.24 direkt von den Stadtwerken Velbert bei Ihnen als Nutzer erhoben, sofern ein abgeschlossener Einzelnutzervertrag mit den Stadtwerke Velbert vorliegt. Nur dann ist auch die Versorgung sichergestellt.